Staatsbürgershaft
Wir haben letztes Mal über Staatsbürgerschaft gesprochen. Wir haben zuerst den Unterschied zwischen den Wörtern „Nationalität“ und „Staatsangehörigkeit/Staatsbürgerschaft“. Sie sind eigentlich praktisch ohne Bedeutungsunterschied zu verwenden, aber Nationalität hat schon eine subjektive Konnotation in Richtung Nationalgefühl. So sagt man nur selten, dass jemand eine doppelte Nationalität oder die Nationalität gewechselt hat. In solchen Fällen benutzt man einfach Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit, denn sie klingen neutral.
Praktisch jeder Mensch bekommt kurz nach der Geburt eine Staatsangehörigkeit, nachdem er/sie offiziell registriert wird. Abhängig von dem gegeben Land bekommt man die Staatsangehörigkeit der Eltern und/oder die vom Land, indem man geboren wurde. Die Regeln wurden mit der Zeit geändert. Wegen der EU gibt es heutzutage immer weniger Menschen, die eine doppelte Staatsangehörigkeit wollen, denn eigentlich ist das in der EU egal, welchem Land man gehört, man braucht sowieso keinen Pass, wenn man in ein anderes EU-Land reist. In Bezug auf Deutschland sollen hier Zitate von der Homepage der BMI stehen:
„Seit dem Jahre 2000 gilt für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern das Geburtsortprinzip (ius soli). Dazu muss mindestens ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen. Das heißt, dass diese Kinder mit ihrer Geburt in Deutschland neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Bis zum Jahr 2014 mussten sich Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben haben, mit Erreichen der Volljährigkeit zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit der Eltern entscheiden (sog. Optionspflicht). Seit dem 20. Dezember 2014 sind die Ius-soli-Deutschen von der Optionspflicht befreit, wenn sie in Deutschland aufgewachsen sind.„
Diese Änderungen sind sehr wahrscheinlich aus dem Grund gemacht worden, dass es in Deutschland immer mehr Menschen ausländischer Herkunft aufwachsen. Und eine Staatsangehörigkeit wählen zu müssen, obwohl man für 18 Jahre zwei hatte, ist nicht einfach.
In Japan gab es neulich eine Nachricht, dass Naomi Osaka, die hervorragende Sportlerin, sich als Japanerin bekannt und ihre Staatsbürgerschaft auf Japanisch geändert hat. In der Sportwelt ist es gar nicht selten, dass man die Staatsangehörigkeit wechselt, denn sonst kann man nicht in der Nationalmannschaft spielen. Über die neulich populär gewordene Rugby-Mannschaft sagt man, dass sie das ideale Vorbild eines künftigen Japans sei, denn im Team gibt es ja Leute verschiedener Herkunft, aber sie „kämpfen“ alle für Japan. Das ist alles schön und gut, aber es gibt ganz klare Gesetze in Bezug auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis und den Erwerb der japanischen Staatsbürgerschaft. Erstere ist für eine Person erst nach zehn Jahren Aufenthalt in Japan möglich, bei letzteren braucht man sogar eine Prüfung abzulegen. Diese Regeln gelten aber für Sportler nicht immer, vor allem was ausländische Sumo-Ringer angeht. Das ist aber einfach nicht fair, denn diese Leute sind ja nur Menschen, und in der Verfassung aller demokratischen Länder steht ja, dass die Menschen gleichberechtigt sind. Durch ein beschleunigtes Verfahren den Pass einer anderen Nation zu kriegen, ist in den Augen von vielen Juristen ein Fehler. Aber da Profi-Sport sehr viel Profit bringt, drückt man schon ein Auge zu.
Aber was bedeutet es, Japaner, Deutscher, Ungar oder Mitglied einer anderen Nation zu sein? Diese Frage konnten wir nicht so gut beantworten. Man denkt nämlich nur selten darüber nach, aber wir waren uns einig, dass man damit schon Emotionen verbindet. Wenn man die Staatsbürgerschaft wechselt, denkt man schon nach. Das betrifft aber nur wenige Menschen.
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